Verfügungsberechtigung über Bankkonten
1. Grundsätzlich: Die auf Bankkonten gebuchten Vermögenswerte gehören grundsätzlich dem (den) Kontoinhaber(n). Ausnahme: Treuhandkonten. Der Kontoinhaber ist grundsätzlich selbst verfügungsberechtigt (Ausnahme: Sperrkonten, Konten von Minderjährigen und Betreuten-Konten). Ist der...
mehr >
Bankwirtschaft (Kontoführung)