Marktgerechtigkeitskontrolle
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Marktgerechtigkeitsprüfung; 1. Begriff: Im Rahmen der Marktgerechtigkeitskontrolle wird überprüft, ob Geschäftsabschlüsse zu am Markt üblichen Konditionen abgeschlossen wurden.
2. Formen: Die Kontrolle der Marktgerechtigkeit und die grundsätzliche Unzulässigkeit von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen ist für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken im Anwenderkreis der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgeschrieben. Ebenso werden im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) Regelungen zur Unzulässigkeit von Geschäftsabschlüssen zu nicht marktgerechten Bedingungen, welche sich nachteilig auf das Investmentvermögen auswirken, getroffen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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