geschlossenes Depot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
verschlossenes Depot; Teil des Depotgeschäfts im weiteren Sinne eines Kreditinstituts. Gegenstände, z.B. Urkunden oder Edelmetalle, werden in feuer- und einbruchsicheren Tresorräumen (Tresor) beim Kreditinstitut für den Bankkunden aufbewahrt. Das geschlossene Depot unterliegt nicht den Vorschriften des Depotgesetzes; maßgeblich sind die Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch über die Miete gemäß §§ 535 ff. BGB (Schrankfächer) oder die Verwahrung gemäß §§ 688 ff. BGB. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, dass der Verwahrer vom Inhalt der Verwahrstücke keine Kenntnis nimmt.
Vgl. auch Verwahrgeschäft der Kreditinstitute.
Gegenteil:
offenes Depot
Mindmap "geschlossenes Depot"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anlageklasse
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Depot B
Depotarten
Depotgeschäft
Depotkunde
Einzelurkunde
Exchange-Traded Derivatives (ETD)
Investmentvermögen
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Marktgerechtigkeitskontrolle
Risikominderungstechniken nach EMIR
Sammelurkunde
Sperrdepot
Streitbeilegung
Verwahrstelle
Verwahrstück
Wertpapierdarlehen
geschlossenes Depot
offenes Depot
eingehend
geschlossenes Depot
ausgehend
eingehend
geschlossenes Depot
ausgehend