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Revision von Marktgerechtigkeitskontrolle vom 30.10.2018 - 14:24

Marktgerechtigkeitskontrolle

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    Marktgerechtigkeitsprüfung; 1. Begriff: Im Rahmen der Marktgerechtigkeitskontrolle wird überprüft, ob Geschäftsabschlüsse zu am Markt üblichen Konditionen abgeschlossen wurden.

    2. Formen: Die Kontrolle der Marktgerechtigkeit und die grundsätzliche Unzulässigkeit von Handelsgeschäften zu nicht marktgerechten Bedingungen ist für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken im Anwenderkreis der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vorgeschrieben. Ebenso werden im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) Regelungen zur Unzulässigkeit von Geschäftsabschlüssen zu nicht marktgerechten Bedingungen, welche sich nachteilig auf das Investmentvermögen auswirken, getroffen.

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