Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. OGAW; Investmentfonds, die auf Basis der OGAW-Richtlinie reguliert werden. Nach der Richtlinie sind dies Organismen, deren ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und/oder anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren. Hierbei werden im Rahmen der Richtlinie zulässige Anlagen sowie deren Grenzen bzw. Verhältnisse definiert.
Vgl. auch Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Alternativer Investmentfonds (AIF)
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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