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Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. KAGB; 1. Begriff: Mit Inkrafttreten am 22. Juli 2013 bildet das Kapitalanlagegesetzbuch die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Das KAGB setzt die AIFM-Richtlinie (Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds) in deutsches Recht um und löst das bis dahin geltende Investmentgesetz ab.

    2. Inhalt: Das KAGB übernimmt die grundlegende Konzeption des Investmentgesetzes und erweitert diese um weitere Arten von Investmentvermögen. Hierbei wird zwischen OGAWs (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)) und AIFs (Alternativer Investmentfonds (AIF)) unterschieden. Hierdurch müssen auch Verwalter geschlossener Fonds, welche als AIFs eingestuft werden, erstmals gesetzliche Vorgaben, welche für OGAWs bereits vorher galten, erfüllen. Weiterhin wird aus der bisherigen Kapitalanlagegesellschaft (KAG) eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Zusätzlich wurde durch das Inkrafttreten des KAGB die Depotbank durch die Verwahrstelle ersetzt.

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