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Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. OGAW; Investmentfonds, die auf Basis der OGAW-Richtlinie reguliert werden. Nach der Richtlinie sind dies Organismen, deren ausschließlicher Zweck es ist, beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapiere und/oder anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren. Hierbei werden im Rahmen der Richtlinie zulässige Anlagen sowie deren Grenzen bzw. Verhältnisse definiert.

    Vgl. auch Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Alternativer Investmentfonds (AIF)

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