Investmentvermögen
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Ausführliche Definition
Ein Investmentvermögen ist nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) jeder Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW), der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
American Depository Receipt (ADR)
Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts
Bogen
Bundesschuldbuch
Bundesschuldenwesengesetz (BSchuWG)
Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF)
Coupon
Depotbank
Depotgeschäft
Depotkunde
Depotprüfung
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Marktgerechtigkeitskontrolle
Risikominderungstechniken nach EMIR
Sammelurkunde
Sammelverwahrung
Verwahrstelle
Verwahrung
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