Berichtigungsabschlag
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Abschlag auf den Börsenkurs von Aktien einer Aktiengesellschaft, die durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (offene Rücklagen, Reingewinn) Berichtigungsaktien ausgegeben hat. Durch die Berichtigungsaktien wird die Gesamtzahl der Aktien erhöht. Der höheren Anzahl von Aktien steht ein zahlenmäßig unverändertes Eigenkapital gegenüber, so dass der Kurs der einzelnen Aktie sinkt. Der Berichtigungsabschlag wird bei der Kursfeststellung durch den Kurszusatz ex BA bzw. ex Ber (ohne Berichtigungsaktien) deutlich gemacht. Dieser Hinweis erfolgt bei der ersten Notiz nach Umstellung des Kurses auf das berichtigte Grundkapital. Der Berichtigungsabschlag (BA) wird nach folgender Formel berechnet und gibt den rechnerischen (inneren) Wert eines Bezugsrechts auf Berichtigungsaktien an:
wobei:
Ka = Kurs der alten Aktie
Kb = Kurs der Berichtigungsaktien
m = Anzahl der alten Aktien
n = Anzahl der jungen Aktien
Vgl. auch Bezugsrechtswert.