Cooling-Off-Periode
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abkühlungsphase, Cooling-off-Phase; als Cooling-off-Periode wird ein Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Unvereinbarkeit bestimmter Aufgaben gegeben ist:
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
1. Einjährige Sperrfrist, innerhalb derer kein erneutes Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) unterbreitet werden darf, falls das vorausgegangene Angebot untersagt oder ein angestrebter Mindestanteil nicht erreicht wurde (§ 26 WpÜG);
2. Wartefrist von zwei Jahren, innerhalb derer nach dem Aktiengesetz (AktG) Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen nicht in den Aufsichtsrat derselben wechseln dürfen (§ 100 II 4 AktG).
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Aktie Aktienemission Aktiengattung Aktienindex Berichtigungsabschlag Bezugsangebot Bezugsrecht auf junge Aktien Bezugsrechtswert Bilanzkurs einer Aktie Block Trade Bookrunner Börsengang Börsenkapitalisierung Cooling-Off-Periode Equity Story Going Public Greenshoe Mehrstimmrechtsaktie Record Date Teilrecht (an einer Aktie)
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