Teilrecht (an einer Aktie)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
entsteht, wenn bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf den bestehenden Anteil des Aktionärs am bisherigen Grundkapital der Aktiengesellschaft nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt (Berichtigungsaktie). Teilrechte (an einer Aktie) werden durch einen dafür besonders bestimmten Dividendenschein repräsentiert und sind getrennt handelbar.
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