Syndizierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Bildung eines Konsortiums bei der Vergabe von Krediten (syndizierter Kredit) oder der Emission (Emissionskonsortium) von Wertpapieren. Hintergrund ist die Teilung von Risiken und die Inanspruchnahme spezifischer Kenntnisse oder Fähigkeiten der Konsorten. Eine Syndizierung wird daher meist bei großvolumigen Transaktionen vorgenommen.
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