Waiver
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verzichtserklärung; 1. allgemein: Verzicht auf die Ausübung eines Rechts.
2. speziell: in der EU zugelassenes Tochterunternehmen, dessen Mutterkonzern in einem anderen Mitgliedstaat der EU beheimatet ist. Für die Gesellschaften können die Mitgliedstaaten beschließen, diese von der Erfüllung gesetzlicher Kontroll- und Meldepflichten zu befreien. In Deutschland ist dies in § 2a KWG geregelt. Solche Waiver-Regelungen können damit zu Erleichterungen für spezielle Institute im Rahmen regulatorischer Maßnahmen führen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Benchmark Finanzmarkt Fondsadvisor Gesamtkostenquote Index Investmentfonds Investmentzertifikat Kapitalmarkt Kapitalmarktzins Kapitalsammelstellen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Performance Fee Performance-Index Spezialfonds Waiver Warenwertpapier Wertpapiergeschäft White Label-Fonds ordentliche Erträge eines Investmentfonds überkaufter Markt
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