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Revision von Waiver vom 30.10.2018 - 15:41

Waiver

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    Verzichtserklärung; 1. allgemein: Verzicht auf die Ausübung eines Rechts.

    2. speziell: in der EU zugelassenes Tochterunternehmen, dessen Mutterkonzern in einem anderen Mitgliedstaat der EU beheimatet ist. Für die Gesellschaften können die Mitgliedstaaten beschließen, diese von der Erfüllung gesetzlicher Kontroll- und Meldepflichten zu befreien. In Deutschland ist dies in § 2a KWG geregelt. Solche Waiver-Regelungen können damit zu Erleichterungen für spezielle Institute im Rahmen regulatorischer Maßnahmen führen.

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