Kapitalsammelstellen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Institutionen, deren Geschäftstätigkeit in erheblichem Umfang aus dem Einsammeln finanzieller Mittel und der Reinvestition dieser z.B. auf dem Kapitalmarkt besteht. Zu den Kapitalsammelstellen zählen v.a. Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsanstalten, Bausparkassen und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG).
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