Bundesbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme von Gewährleistungen (Bürgschaften, auch Garantien) seitens des Bundes für Darlehen, die für Zwecke von besonderer wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen vergeben werden und die nicht anderweit ordnungsgemäß abgesichert werden können.
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