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Schuldscheindarlehen

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Sonderform der langfristigen Fremdfinanzierung durch Gewähr bzw. Inanspruchnahme mittel- und langfristiger Darlehen, die in Ausstattung und Größenordnung Ähnlichkeit mit Schuldverschreibungen (Anleihen) haben, aber trotzdem eine individuelle und flexible Abwicklung ermöglichen.

    Der Schuldschein ist kein Wertpapier; er ist lediglich Beweisurkunde. Regelmäßig wird daher auf die Ausstellung eines Schuldscheins verzichtet und nur ein Darlehensvertrag geschlossen. Die Produktbezeichnung „Schuldscheindarlehen“ hat sich jedoch durchgesetzt.

    2. Kreditgeber sind Kapitalsammelstellen und Kreditinstitute, insbesondere private Hypothekenbanken.
    Kreditnehmer sind v.a. Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) und Unternehmen mit erstklassiger Bonität, insbesondere Industrieunternehmen. Vorteilhaft für Kreditnehmer sind die hohe Flexibilität dieses Finanzierungsinstruments, d.h. die schnelle Anpassung an die aktuelle Lage am Kapitalmarkt, die „geräuschlose“ und wenig aufwendige Mittelaufnahme sowie das Nichtvorhandensein starrer Formvorschriften. An die Bonität der Schuldner werden strenge Anforderungen gestellt. Wichtiges Kriterium ist die Deckungsstockfähigkeit. Der Markt für Schuldscheindarlehen ist relativ überschaubar, aber auch begrenzt im Hinblick auf die Zahl der Marktteilnehmer. Üblich ist Telefonhandel (Telefonverkehr). Werden Kreditinstitute eingeschaltet, so wird der Darlehensvertrag zwischen Schuldner und Kreditinstitut abgeschlossen. Das Kreditinstitut refinanziert das Schuldscheindarlehen ganz oder teilweise bei Großanlegern durch Abtretung von Teilbeträgen. Gelingt eine endgültige Unterbringung nicht sofort bei Begebung, so werden Teilbeträge auch in Pension gegeben, d.h. mit einer Rücknahmeverpflichtung auf Zeit verkauft (Pensionsgeschäfte). Neben dieser Vermittlung im Schuldscheingeschäft unter Obligoübernahme sind Kreditinstitute auch Anleger in Schuldscheinen. Wegen der hohen Anpassungsfähigkeit des Schuldscheingeschäfts an den Rhythmus des Geschäfts mit Hypothekarkrediten hat die Aufnahme von Schuldscheindarlehen (passives Schuldscheindarlehensgeschäft) für private Hypothekenbanken Bedeutung.

    3. Vergleich Schuldscheindarlehen und Schuldverschreibungen:
    a) Kosten: Aufgrund der fehlenden bzw. geringen Fungibilität der Schuldscheindarlehen sind die Zinskosten i.Allg. höher als bei vergleichbaren Anleihen (Schuldverschreibung). Bei Schuldscheindarlehen fallen keine Emissionskosten an. Andere Nebenkosten können in Form von Vermittlungsprovisionen und Besicherungskosten entstehen. Für Schuldscheindarlehen kann ein Festzins oder ein variabler Zins (Zinsänderungsrisiko beim Darlehensnehmer) vereinbart werden.
    b) Darlehenshöhe: Die Darlehensmindesthöhe bei Schuldscheindarlehen ist niedriger als die Mindesthöhe einer Anleihe.
    c) Schuldscheindarlehen werden wie Anleihen durch erstrangige Grundschulden besichert oder auch gegen Negativerklärung gewährt.
    d) Bilanzierung: Schuldscheindarlehen werden wie Forderungen zum Anschaffungspreis (Nominalwertprinzip) bilanziert; Schuldverschreibungen werden dagegen im Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Für den Darlehensgeber entsteht bei Marktzinssteigerungen bei Schuldscheindarlehen kein Bedarf für Wertberichtigungen wie bei Kursrückgängen von börsennotierten Schuldverschreibungen.

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