Namenspfandbrief
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandbrief, der auf den Namen des Erst- oder Zweiterwerbers lautet. Namenspfandbriefe werden nur in großen Abschnitten (z.B. zehn Mio. Euro) ausgegeben und i.d.R. bei institutionellen Anlegern untergebracht. Sie müssen ähnlich wie Schuldscheindarlehen bei Kursrückgängen nicht abgeschrieben werden. Gängige Form des Namenspfandbriefes ist die Namensschuldverschreibung.
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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