Solawechsel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
synonym eigener Wechsel, enthält im Unterschied zum gezogenen Wechsel ein abstraktes Schuldversprechen, durch das sich der Aussteller gegenüber dem Wechselnehmer bzw. dem späteren Wechselinhaber zur Leistung verpflichtet (Art. 75 - 78 WG). Der Aussteller eines Sichtwechsels haftet in gleicher Weise wie der Akzeptant eines gezogenen Wechsels und ist damit der Hauptschuldner aus diesem Papier (Art. 78 I WG). I.Ü. finden auf den Sichtwechsel weithin die für den gezogenen Wechsel geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung (Art. 77 WG). Regelfall im Wirtschaftsleben ist der gezogene Wechsel (Tratte).
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Solawechsel
ausgehend
eingehend
- bankaufsichtliche Maßnahmen, bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und bei Zweifeln an wirksamer Aufsicht
- Depotwechsel
- Diskontierung von Auslandswechseln
- eigener Wechsel
- Eigenwechsel
- Fremdkapital der Kreditinstitute
- gezogener Wechsel
- Passivgeschäft
- Schatzwechsel
- Sichtwechsel
- verbriefte Verbindlichkeiten
- Wechsel
- Wechsel, Ausstellung
Solawechsel
ausgehend