Anteilseigner
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteilsinhaber, shareholder, Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften (AG) Aktionär; natürliche Person oder juristische Person, die mit einer Einlage (i.d.R. Bareinlage) an einer Gesellschaft beteiligt ist (Beteiligung). Der Begriff Anteilseigner ist im juristischen Sprachgebrauch Mitgliedern von Kapitalgesellschaften vorbehalten, bei Personengesellschaften hingegen zur Beschreibung der Gesellschafterstellung weniger üblich.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Anteilseigner
ausgehend
eingehend
- Aktionärsschutz
- Altaktionär
- Aufsichtsrat (AR)
- ausstehende Einlagen
- bankaufsichtliche Auskünfte und Prüfungen
- bedeutende Beteiligung i.S. des KWG
- Corporate Governance
- Dividendenpolitik
- Fusion
- GmbH & Co. KG
- Handelsbilanz
- Jahresabschluss der Kreditinstitute
- Jahresüberschuss
- Kapitalflussrechnung
- Konzernabschluss
- Kreditnehmerbegriff des KWG
- Körperschaftsteuer, steuerliche Erfassung der Dividenden/Gewinnanteile beim Anteilseigner
- Mitbestimmungsgesetz 1976
- Publikumsgesellschaft
- Rechnungswesen von Kreditinstituten
- Shareholder
- Umwandlung
Anteilseigner
ausgehend