Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
1. Charakterisierung: Gemäß § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV besteht für alle geschäftsmäßigen Vermögensverwalter und Vermögensverwahrer (also auch für Kreditinstitute) eine Anzeigepflicht beim Tod des Bankkunden (Erbfallmeldung). Die Meldung hat an das Finanzamt zu erfolgen, das...
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(Banklexikon)
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