Stiftung des öffentlichen Rechts
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Staat errichtete Form der Stiftung, die mit ihrem Vermögen ausschließlich bestimmte öffentlich-rechtliche Zwecke erfüllt. Die Stiftung des öffentlichen Rechts entsteht i.d.R. durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes; sie ist regelmäßig juristische Person des öffentlichen Rechts und unterliegt staatlicher Aufsicht.
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