anrechenbare Eigenmittel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die anrechenbaren Eigenmittel eines Instituts i.S. der CRR sind die Summe aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital des Instituts, wobei das Ergänzungskapital maximal in Höhe eines Drittels des Kernkapitals Anrechnung findet (Art. 4 I Nr. 72 CRR) (siehe auch Eigenmittel).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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