Steuergläubiger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
(juristische) Person, der die Steuer zufließt. Maßgebend dafür ist die Ertragshoheit (Art. 106 GG). Steuergläubiger können Bund, Länder, Gemeinden und (christliche) Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.
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