Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Körperschaft, d.h. mitgliedschaftlich organisierte juristische Person des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben (meist) mit hoheitlichen Befugnissen (insbesondere durch Verwaltungsakt) unter staatlicher (Rechts-)Aufsicht wahrnimmt. Bei Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden, Landkreisen) ergibt sich die Mitgliedschaft aus dem Wohnsitz, bei Personalkörperschaften folgt sie aus einer Erklärung oder einer bestimmten Eigenschaft einer Person oder Personenvereinigung.
Arten: Neben Zwangskörperschaften (z.B. Industrie- und Handelskammern [IHK], Ärzte-, Rechtsanwaltskammern) gibt es auch freiwillige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Zweckverbände bei kommunalen Sparkassen).
Gegensatz: Anstalt des öffentlichen Rechts.
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Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Beteiligung
CIM-Frachtbrief
Clean Payment
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Exposure at Default
Grandfathering
Indossament
Konnossement
Konnossement, Arten
Lagerschein
MaComp
Negoziierung
Selbstorganschaft
Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
öffentliches Register
eingehend
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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eingehend
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Bundesagentur für Arbeit
- Erbbaurecht
- Gebietskörperschaft
- Gemeinschaftskredit
- Gewährträger
- juristische Person
- Kirchensteuer
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Körperschaft
- Körperschaftsteuer, Freibeträge
- Satzung
- Schiffskommunaldarlehen
- Staatssektor
- Steuergläubiger
- öffentliche Banken
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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