Körperschaft des öffentlichen Rechts
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Körperschaft, d.h. mitgliedschaftlich organisierte juristische Person des öffentlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben (meist) mit hoheitlichen Befugnissen (insbesondere durch Verwaltungsakt) unter staatlicher (Rechts-)Aufsicht wahrnimmt. Bei Gebietskörperschaften (z.B. Gemeinden, Landkreisen) ergibt sich die Mitgliedschaft aus dem Wohnsitz, bei Personalkörperschaften folgt sie aus einer Erklärung oder einer bestimmten Eigenschaft einer Person oder Personenvereinigung.
Arten: Neben Zwangskörperschaften (z.B. Industrie- und Handelskammern [IHK], Ärzte-, Rechtsanwaltskammern) gibt es auch freiwillige Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Zweckverbände bei kommunalen Sparkassen).
Gegensatz: Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Körperschaft des öffentlichen Rechts
ausgehend
eingehend
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Bundesagentur für Arbeit
- Erbbaurecht
- Gebietskörperschaft
- Gemeinschaftskredit
- Gewährträger
- juristische Person
- Kirchensteuer
- Kreditinstitute mit Sonderaufgaben
- Körperschaft
- Körperschaftsteuer, Freibeträge
- Satzung
- Schiffskommunaldarlehen
- Staatssektor
- Steuergläubiger
- öffentliche Banken
Körperschaft des öffentlichen Rechts
ausgehend