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Revision von Steuergläubiger vom 12.11.2018 - 17:52

Steuergläubiger

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (juristische) Person, der die Steuer zufließt. Maßgebend dafür ist die Ertragshoheit (Art. 106 GG). Steuergläubiger können Bund, Länder, Gemeinden und (christliche) Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.

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