harte Kernkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die harte Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des harten Kernkapitals eines Instituts zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. 4,5 Prozent betragen.
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Bankenabgabe Bankmarketing Gesamtkapitalquote Gesamtrisikobetrag Goldplating ICAAP Klumpenrisiko Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditinstitut i.S. des KWG Level Playing Field NINJA-Kredite Output Floor Schwesterunternehmen i.S. des KWG Social Media Spekulationsblase Zahlungskonto i.S. des ZAG Zinsrisikokoeffizient beizulegender Zeitwert harte Kernkapitalquote mittelständisches Unternehmen
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