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Bankenabgabe

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Begriff der Bankenabgabe bezeichnet eine jährlich von Banken zu leistende Abgabe. Sie soll Banken an den Kosten künftiger Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität beteiligen. Die Bankenabgabe dient der Refinanzierung des Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Die Erhebung von Beiträgen von den beitragspflichtigen Banken und die Übertragung dieser Beiträge auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds gehört zu den Aufgaben des Restrukturierungsfonds. Die Bankenabgabe wurde in Reaktion auf die jüngste internationale Finanz- und Wirtschaftskrise als Kernpunkt des Restrukturierungsgesetzes festgesetzt. Auf diese Weise können Banken nachträglich an den durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen wirtschaftlichen Kosten beteiligt werden. Hierbei sollen insbesondere diejenigen Akteure belastet werden, die als Verursacher systemischer Risiken gelten. Des Weiteren soll die Bankenabgabe als Präventionsmaßnahme mit Steuerungswirkung fungieren, indem sie in Form eines Entgeltes bereits im Vorfeld das - im Vertrauen auf eine implizite Rettungsgarantie des Staates - exzessive Eingehen von Risiken eindämmen und damit die Risikofreude der Banken reduzieren soll. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Finanzsektor selbst den überwiegenden Teil der Kosten für die Rettung systemrelevanter Kreditinstitute trägt. Infolgedessen wird das mit dem „Too-big-to-fail-Argument” erzwungene Einspringen des Staates mit Steuergeldern unwahrscheinlicher. Die Berechnung und Erhebung der Bankenabgabe erfolgt seit dem Jahr 2015 entsprechend europäischer Vorgaben. Die Höhe der Bankenabgabe orientiert sich an der Größe sowie dem Risikoprofil der Bank. Weitere Informationen unter www.bundesfinanzministerium.de, www.bundesbank.de und www.bafin.de.

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