Eigenmittelausstattung von Instituten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gemäß den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) müssen die Institute i.S. der CRR bestimmte Mindestanforderungen an ihre Ausstattung mit Eigenmitteln einhalten. So müssen zu jedem Zeitpunkt die harte Kernkapitalquote mindestens 4,5 Prozent, die Kernkapitalquote mindestens 6,0 Prozent und die Gesamtkapitalquote mindestens 8,0 Prozent betragen (Art. 92 I CRR).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
eingehend
Eigenmittelausstattung von Instituten
ausgehend
eingehend
Eigenmittelausstattung von Instituten
ausgehend