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Grandfathering

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    auch als Grandfather Clause bezeichnete Regelung, die für vor einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag), etwa dem Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrags, eines EU-Rechtsakts oder eines staatlichen Gesetzes, geltende Rechtsvorschriften einen Bestandsschutz anordnet. Hiervon erfasste Bestimmungen gelten also weiter und müssen nicht - oder nicht ohne weiteres - der ab diesem Datum geltenden neuen Rechtslage angepasst werden, werden durch die Rechtsänderung gerade nicht aufgehoben. Grandfathering findet sich etwa in Art. I GATT, Art. XIV IWF-Abkommen. Demgegenüber verbieten sog. Stand-still-Klauseln eine einseitige Änderung (im Sinne einer Verschlechterung) der bestehenden Rechtslage.

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    Mindmap "Grandfathering"

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