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MaComp

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für "Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und weitere Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten" i.S.d. §§ 63 ff. WpHG für Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die zuerst 2010 veröffentlichte, 2018 neu gefasste Regelung beinhaltet einen Allgemeinen Teil (Allgemeine Anforderungen für Wertpapierdienstleistungsunternehmen) und einen Besonderen Teil (Besondere Anforderungen nach §§ 63 ff. WpHG). Im Allgemeinen Teil werden nach einer Vorbemerkung behandelt: Quellen, Anwendungsbereich, Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung, Zusammenarbeit mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen und allgemeine Anforderungen an diese nach § 80 I WpHG betr. Aufbau- und Ablauforganisation sowie Mittel und Verfahren, schließlich das Verhältnis der §§ 63 ff. WpHG zu §§ 25a, 25e KWG, Aufzeichnungspflichten und Anforderungen an das Outsourcing nach EU-Recht. Im Besonderen Teil finden sich Vorschriften zu: Organisatorischen Anforderungen und Aufgaben der Compliance-Funktion, Überwachung von "persönlichen", d.h. Mitarbeitergeschäften, Anforderungen an redliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen nach § 63 VI WpHG, bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen nach § 82 WpHG, Product-Governance-Anforderungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen, Zur-Verfügung-Stellen der Geeignetheitserklärung nach § 64 IV WpHG, Prüfung der Geeignetheit nach § 31 IV WpHG, Anforderungen an Vergütungssysteme bei Wertpapierdienst- und -nebendienstleistungen, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Staffelprovisionen, Aufzeichnungspflichten nach § 70 I 2 WpHG, Qualifikation der Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Beschwerdemanagement und -bericht, komplexe Schuldtitel und strukturierte Einlagen nach § 63 XI Nr. 1 WpHG, Querverkäufe.

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