Kapitalverflechtung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
kapitalmäßige Verbindung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen. Als Kapitalverflechtung kann regelmäßig zum einen die Beteiligung einer Gesellschaft am Stammkapital bzw. am Grundkapital einer anderen Gesellschaft beschrieben werden. Kapitalverflechtung kann aber grundsätzlich ggf. auch über die Gründung eines gemeinsamen Unternehmens (Joint Venture) erfolgen.
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