Joint Venture
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gemischtes Unternehmen; Form der vertraglichen, meist in Gestalt einer Gesellschaft (insb. des Privatrechts) erfolgenden Kooperation zwischen privaten und/oder staatlichen Unternehmen, häufig aus verschiedenen Staaten. Im Falle von Direktinvestitionen in manchen (Entwicklungs-)Ländern war und ist ein Joint Venture für einen ausländischen Investor oft erster Schritt (oder bei entsprechender Gesetzgebung des Gastlandes ggf. die einzige Möglichkeit) zur Betätigung auf dem dortigen Inlandsmarkt. Die Gesellschaftsverträge solcher Joint Ventures sind äußerst vielgestaltig, sie sehen i.d.R. eine (Minderheits-)Kapitalbeteiligung, ggf. auch Beratungs- bzw. Betreuungsleistungen, des ausländischen Unternehmens vor.
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