Teilhaberecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anteilsrecht, Mitgliedschaftsrecht; Recht aus der Beteiligung an einer Gesellschaft. Zu Teilhaberechten gehören das Recht auf Mitwirkung an der Geschäftsführung und das Stimmrecht, Informationsrechte und auch Vermögensrechte wie das Recht auf Gewinnbeteiligung. Teilhaberechte können in Wertpapieren verbrieft (z.B. Aktie), aber auch unverbrieft sein (z.B. Kommanditanteil).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
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Teilhaberecht
Teilhaberpapier
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