Finanzinstitut i.S. der CRR
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als „Finanzinstitut i.S. der CRR" wird ein Unternehmen bezeichnet, das kein Institut i.S. der CRR ist, sondern dessen Haupttätigkeit darin besteht, bestimmte andere finanzielle Dienstleistungen zu erbringen (Art. 4 Nr. 26 CRR), wie beispielsweise Erwerb von Beteiligungen, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung), Finanzierungsleasing, Geldmaklergeschäfte, Portfolioverwaltung und -beratung, Wertpapieraufbewahrung und -verwaltung, Ausgabe von E-Geld (E-Geld-Geschäft).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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