Gegenstand
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Synonym: Rechtsobjekt (im Unterschied zu Rechtssubjekten, d.h. Personen). Ist ein Gegenstand körperlich, handelt es sich um eine Sache (§ 90 BGB). Unkörperliche Gegenstände sind z.B. Forderungen oder andere Rechte.
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- Aussonderung
- Gesamthandsvermögen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR)
- Grundpfandrecht, Haftungsverband
- Gütergemeinschaft
- Inventur
- Kauf
- Kommissionsgeschäft
- Kredit
- Leistung erfüllungshalber
- Nießbrauch
- Pfändung
- Raumsicherungsübereignung
- Rechtsmangel
- Sachen
- Schenkung von Todes wegen
- Stellvertretung
- Treuhand
- Umsatzsteuer (USt)
- unpfändbarer Gegenstand
- Verfügungsgeschäft
- Verjährung
- Vermächtnis
- Vorkaufsrecht
- Wiederkaufsrecht
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