Globalbürgschaft
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaft (§ 765 BGB), die eine Mehrheit von Ansprüchen gegen denselben oder verschiedene Haupt-Schuldner sichert. Nachträglich entstehende Verbindlichkeiten bzw. künftige Forderungen erweitern die Bürgenverpflichtungen jedoch grundsätzlich nicht (regelmäßig keine zusätzliche Haftung ohne Zustimmung des Bürgen).
Mindmap "Globalbürgschaft"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Faustpfandrecht
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR)
Globalbürgschaft
Kapitalverflechtung
Mitbürgschaft
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Rechtsmangel
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
handelsrechtliche Vollmachten
juristische Person
offene Zession
wesentliche Bestandteile
eingehend
Globalbürgschaft
ausgehend
eingehend
Globalbürgschaft
ausgehend