Vermögen
1. im rechtlichen Sinne: Summe aller geldwerten Güter, die einer Person gehören, d.h. neben Eigentum und anderen dinglichen Rechten auch Ansprüche, andere Forderungsrechte und Gesellschaftsanteile sowie das Erbrecht. Auch werden Urheberrechte, Patentrechte u.Ä. vom Vermögensbegriff abgedeckt,...
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Bankrecht (Bankrelevantes Privatrecht),Volkswirtschaft (Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen)