Staatssektor
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenfassung aller öffentlichen Haushalte. Eindeutig zum Staatssektor (public sector) zählen nur die Gebietskörperschaften (Körperschaft des öffentlichen Rechts); bezüglich der Einbeziehung öffentlicher Unternehmen und der Parafisci bestehen unterschiedliche Auffassungen.
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