Transferzahlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausgabe, für die im Gegensatz zu solchen für Sachgüter und Dienstleistungen von den Empfängern keine direkte Gegenleistung erbracht wird. Eine Transferzahlung führt zu Kaufkraft-Umschichtungen. Staatliche Transferzahlungen werden in Zahlungen an Unternehmen (Subventionen) und an private Haushalte (z.B. Sozialhilfe, Kindergeld) unterteilt.
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