Primäreinkommen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff der an das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 (ESVG 95) angepassten deutschen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Bezeichnung des Einkommens, das inländischen Wirtschaftseinheiten vor Umverteilungsvorgängen insgesamt zufließt. Dieses umfasst neben den Gegenleistungen für die unmittelbare Teilnahme am Produktionsprozess auch die Gegenleistungen, die darauf basieren, dass inländische finanzielle Mittel oder nichtproduziertes Sachvermögen anderen institutionellen Einheiten zur Verfügung stellen. Das Primäreinkommen besteht also aus Arbeitnehmerentgelten, Vermögenseinkommen, Bruttobetriebsüberschuss und Selbstständigeneinkommen.
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