gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Ziel der Wirtschaftspolitik soll die Übereinstimmung von möglichem gesamtwirtschaftlichem Angebot und gesamtwirtschaftlicher Nachfrage bei hohem Beschäftigungsstand, Preisniveaustabilität (Geldwertstabilität) und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht herbeiführen. Zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Inflation und zwecks Zahlungsbilanzausgleich tritt die wachstumspolitische Zielsetzung hinzu. In Art. 109 GG und § 1 StabG wird das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht als eine für die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern geltende Rechtsvorschrift normiert.
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