Vertrag zu Lasten Dritter
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der anderen Personen als dem Schuldner ohne deren Einverständnis Pflichten auferlegen will; mit der Vertragsfreiheit unvereinbar und daher regelmäßig rechtlich unwirksam.
Mindmap "Vertrag zu Lasten Dritter"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Faustpfandrecht
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR)
Globalbürgschaft
Kapitalverflechtung
Mitbürgschaft
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Rechtsmangel
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
handelsrechtliche Vollmachten
juristische Person
offene Zession
wesentliche Bestandteile
eingehend
Vertrag zu Lasten Dritter
ausgehend