Ausschließlichkeitserklärung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausschließlichkeitsklausel; Nebenbestimmung eines Kreditvertrags mit Firmenkunden, welche den Kreditnehmer verpflichtet, nur bei dem kreditgebenden Institut Konten zu unterhalten und sämtliche Bankgeschäfte über die betreffende Bank abzuwickeln. Die Bank möchte sich dadurch u.a. bessere und umfassendere Einblicke in die Geschäftstätigkeit und -abwicklung des Kunden verschaffen. Ein Verstoß gegen die Ausschließlichkeitserklärung berechtigt das Kreditinstitut üblicherweise zur Kündigung des Darlehens.
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Factoring, Funktionen des Factors
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
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