Deckungsregister
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für das Register, das gemäß § 5 PfandBG zu führen ist. Die zur Deckung der Pfandbriefe sowie der Ansprüche aus Derivategeschäften verwendeten Deckungswerte sind von der Pfandbriefbank einzeln in das für die jeweilige Pfandbriefgattung geführte Register einzutragen. Nähere Einzelheiten sind in der „Verordnung über die Form und den Inhalt der Deckungsregister nach dem Pfandbriefgesetz und die Aufzeichnung der Eintragungen“ zu finden. Ein von der BaFin bestellter Treuhänder hat die Eintragung der Deckungswerte und die Einhaltung des Deckungsprinzips zu überwachen.
Vgl. auch Pfandbriefdeckung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
Sicherungsschein
Wholesale Banking
eingehend
Deckungsregister
ausgehend