Kreditprovision
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Entgelt für die Bereitstellung eines Kontokorrentkredits bzw. einer vereinbarten Kreditlinie (nur bei Geschäftskunden), entweder unabhängig von der Kreditinanspruchnahme für die gesamte eingeräumte Kreditlinie oder nur für die nicht beanspruchten Beträge. Banken haben für die gesamte eingeräumte Kreditlinie Eigenkapital zu hinterlegen, auch dann, wenn der (Geschäfts-) Kunde den Kreditrahmen nicht ausnutzt.
Vgl. auch Bereitstellungsprovision, Provision.
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