Fungibilität
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Sachen, die von so gleichmäßiger Beschaffenheit sind, dass einzelne Stücke oder Mengen ohne Weiteres untereinander ausgetauscht werden können. Dies trifft v.a. auf Effekten und Devisen zu. Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate sind fungibel, weil jedes Papier mit gleichem Nennwert bzw. mit gleicher Stückelung die gleichen Rechte verkörpert. Aufgrund ihrer Fungibilität können sie an Börsen gehandelt werden. Um bei Waren die Voraussetzung für einen börsenmäßigen Handel zu schaffen, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht (z.B. Getreide, Baumwolle, Kaffee).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts Besserungsschein Depot A Dokumentenakkreditiv Dokumenteninkasso Eigengesellschaft Grandfathering Kerninflation Konnossement Konnossement, Arten MaComp Negoziierung Quantitative Easing Selbstorganschaft Tapering Umsatzsteuer bei Kreditinstituten Zahlungsbedingungen im Außenhandel akzessorische Kreditsicherheit taper tantrum öffentliches Register
eingehend
Fungibilität
ausgehend
eingehend
Fungibilität
ausgehend