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Revision von Fungibilität vom 16.11.2018 - 15:00

Fungibilität

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    Bezeichnung für Sachen, die von so gleichmäßiger Beschaffenheit sind, dass einzelne Stücke oder Mengen ohne Weiteres untereinander ausgetauscht werden können. Dies trifft v.a. auf Effekten und Devisen zu. Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate sind fungibel, weil jedes Papier mit gleichem Nennwert bzw. mit gleicher Stückelung die gleichen Rechte verkörpert. Aufgrund ihrer Fungibilität können sie an Börsen gehandelt werden. Um bei Waren die Voraussetzung für einen börsenmäßigen Handel zu schaffen, werden diese durch Typisierung fungibel gemacht (z.B. Getreide, Baumwolle, Kaffee).

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