Stückelung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Merkmale: Bei Wertpapieren die Aufteilung in verschiedene Nennbeträge (z.B. 5 oder 10 Euro) oder Stückeinheiten (z.B. 1, 5, 100 Stück); Stückelung bei Investmentzertifikaten: z.B. 1, 10, 100 und 500 Anteile. Als Großstücke sind in einer Sammelurkunde zusammengefasste Wertpapiere anzusehen, die über einen höheren als in der üblichen Stückelung abweichenden Nennbetrag lauten (z.B. Globalaktie über 10.000 Euro oder Global-Anleihe über eine Mio. Euro).
2. Besonderheiten: Bei Banknoten die Einteilung der Notenausgabe hinsichtlich der Nennbeträge einer Banknotenserie. Die Deutsche Bundesbank gibt im Auftrag der Europäischen Zentralbank auf Euro lautende Noten zu 5, 10, 20, 50, 100, 200 und (auslaufend) 500 Euro aus.
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Interne Verweise
Anlageklasse Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF) Coupon Depot B Depotgeschäft Exchange-Traded Derivatives (ETD) Fail to deliver Investmentvermögen Mantel Marktgerechtigkeitskontrolle Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Sammelurkunde Sonderverwahrung Sperrdepot Verwahrstelle Verwahrstück Verwahrung Wertpapierdarlehen geschlossenes Depot offenes Depot
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