Einzelurkunde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Urkunde über einzelne abgegrenzte Ansprüche einer Wertpapieremission. Hierbei werden meist große Volumina von Wertpapieremissionen in kleine Einzelansprüche gestückelt (Stückelung).
Gegenteil:
Sammelurkunde
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